Auf gesetzgeberischer Ebene passierte im Jugendmedienschutz lange Zeit nicht viel. Nun überschlagen sich die Gesetzesinitiativen von Bund und Ländern, die ihren Konflikt auf offener Bühne austragen. Anfang 2020 legte der Bund seinen vielfach kritisierten Referentenentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vor. Neben den bewährten Alterskennzeichnungen sollten zusätzlich Interaktionsrisiken im Umfeld von Online- Medienangeboten erfasst werden. SPIO forderte Nachbesserungen. Die Länder zogen im Mai 2020 mit Eckpunkten, im Juli 2020 mit einem Arbeitsentwurf nach. Offensichtliches Ziel der Länder ist es, der im Novellierungsentwurf des Bundes vorgesehenen Erweiterung auf Online-Inhalte zu begegnen, um die Regulierungskompetenz nicht an den Bund zu verlieren. Es bleibt zu hoffen, dass das eigentliche Ziel der Novellierungsbestrebungen nicht gänzlich aus dem Sinn gerät: Der Jugendmedienschutz muss an das geänderte Nutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen endlich angepasst und dabei ein kohärenter verlässlichen Rechtsrahmen für die Anbieter von Filmen und Medien geschaffen werden, der Doppelstrukturen und doppelte Zuständigkeiten vermeidet.
Besonders kritisch sieht die SPIO, dass der Referentenentwurf des Bundes nicht vorsieht, die bei FSK 12er Filmen bewährte PG-Regelung auf FSK 6 und FSK 16 Filme auszudehnen sowie auch Erziehungsbeauftragten in diesen Fällen zu ermöglichen, mit Kindern ins Kino zu gehen. Trotz insbesondere anderorts geäußerter Kritik hält der Bund an seinen Gesetzesvorschlag weitgehend fest.
Der Arbeitsentwurf der Länder adaptiert teilweise Regelungen aus dem Novellierungsentwurf des Bundes, beinhaltet darüber hinaus neue Regulierungsansätze. So sollen zum Beispiel Anbieter von Betriebssystemen (Windows, IOS, Android, Linux etc.) verpflichtet werden, durch Voreinstellungen jugendgefährdende Inhalte zu blockieren.
Details können Sie der SPIO-Position entnehmen.