EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz – AI Act
Die Europäische Kommission will einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Anwendung einer sicheren, vertrauenswürdigen Künstlichen Intelligenz (KI/AI) schaffen. Da nicht alle KI-Anwendungen mit Risiken behaftet sind, soll die Verordnung nur für KI mit hohem Risiko gelten, d.h. für biometrische Daten, Daten zur Kreditwürdigkeit für den Zugang zu Finanzmitteln, Telekommunikation, Wohnraum etc. oder Daten zur sexuellen Ausrichtung.
Mit Blick auf das Risiko von “Deep Fakes” sollen für KI bei Audio und Video Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten. Dies könnte jedoch die künstlerische Freiheit beeinträchtigen. Für Filme sollte daher über eine Ausnahme nachgedacht werden.
Die gemeinsam federführenden Ausschüsse gehen im September 2022 in die entscheidenden Abtimmungen. Unter Tschechischer Ratspräsidentschaft wollen sich die Mitgliedstaaten bis Ende 2022 einigen.