Als einen der letzten Bausteine bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie haben die Medienanstalten ihre Leitlinien in Form einer Satzung zu Art. 13 Abs. 1 AVMD, § 77 Medienstaatsvertrag den Verbänden vorgelegt. Die SPIO hat an der Anhörung und Folgegesprächen teilgenommen. Am 1. Juli 2021 trat die Satzung in Kraft.
Die Medienanstalten haben wichtige Anliegen der Filmwirtschaft wie die Bestimmung des Titels, die kumulative Anwendung der Kriterien bei der Herausstellung von EU-Werken und die Eingrenzung des zugrunde zu legenden Marktes bei der Bestimmung der Ausnahmen aufgenommen.