16. Dezember 2020
Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2020 ihre Vorschläge für eine europäische Plattformregulierung, den Digital Services Act und Digital Markets Act, veröffentlicht.
Der Digital Services Act regelt die Verantwortung der Plattformen, ihre Pflichten bei der Rechtsdurchsetzung bei illegalen Inhalten, der Digital Markets Act die Möglichkeiten der EU-Kommission bei sehr großen Online-Plattformen frühzeitiger als bisher wettbewerbsrechtlich vorzugehen.
Die Vorgaben des Digital Services Act gelten für alle Arten der Rechtsverletzung gleichermaßen. „What is illegal offline is illegal online.“, so EU-Vizepräsidentin und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In ihrem Vorschlag übernimmt die Kommission die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) und konkretisiert dabei die Vorgaben für Hostprovider. Sie sieht Verfügungen gegen illegale Inhalte und Notice-and-Action-Verfahren mit einigen administrativen Hürden vor. Ganz im Sinne der Plattformen führt freiwilliges Handeln nicht zum Verlust des Haftungsprivilegs (sog. Good–Samaritan-Klausel). Hier sieht die SPIO Nachbesserungsbedarf.
Zielführend ist die Vorgabe, dass Plattformen ihre Geschäftskunden kennen müssen (Know–Your-Business-Costumer), so dass ein Vorgehen gegen illegale Inhalte in diesen Fällen für Rechte- oder Markenrechtsinhaber effizienter möglich sein wird.
Der Digital Markets Act definiert, wann eine Plattform Gatekeeper ist. Für diesen Fall werden besondere Pflichten statuiert, bezüglich dem Zugang zu Daten, zu Werbung und zur Interoperabilität sowie ein Verbot der Bevorzugung eigener Dienste.
Das Gesetzgebungspaket wird nun parallel im Europäischen Parlament und seinen zahlreichen Ausschüssen und im Ministerrat verhandelt.