Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Diskussionsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Er soll die digitale Transformation ermöglichen, insbesondere auf verändertes Mediennutzungsverhalten eingehen.
Der Auftrag wird noch vager formuliert als bisher. Das Ziel, dem Zuschauer zu folgen, bedeutet, dass Inhalte vermehrt auch auf Drittplattformen zur Verfügung gestellt werden. Bestehende TV-Angebote können ins Internet verschoben werden. Inhalte sollen zudem online über eine gemeinsame Plattformstrategie gebündelt werden. Die Abrufbarkeit von Inhalten folgt dem Auftrag und soll auf Deutschland beschränkt werden.
Die Verfügbarkeit von Filmen soll auch 30 Tage vor Ausstrahlung über Video-On-Demand möglich sein. Mit 30 Tagen Abrufmöglichkeit nach Ausstrahlung wären das insgesamt 60 Tage.
Schließlich dürfen neue Angebote für sechs Monate in einem Probebetrieb starten, der für weitere sechs Monate verlängert werden kann.
Es besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14. Januar 2022.