Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2020 den Media and Audiovisual Action Plan (MAAP) vorgelegt. Die Ankündigung im MAAP, die Medien und Filmwirtschaft finanziell und regulatorisch zu unterstützen, begrüßen wir. Doch nicht alle angekündigten Maßnahmen werden dem ausgegebenen Ziel gerecht.
Maßnahme 7 sieht einen Stakeholder Dialogue zur Frage des Zugangs zu Inhalten aus anderen Mitgliedstaaten vor, in dem das Thema Geoblockingverbot auch thematisiert werden soll. Die exklusive territoriale Lizenzierung, abgesichert durch Geoblocking, ist Grundpfeiler für eine tragfähige Filmwirtschaft. Um Filme wie „Toni Erdmann“, „Das weiße Band“, den Animationsfilm „Drachenreiter“ , den auf der diesjährigen Berlinale laufenden Film „Tides”, “Der Goldene Handschuh” und der Golden Globe Gewinner “Aus dem Nichts” finanzieren zu können, müssen die Macher*innen der Filme über die Auswertung der eigenen Werke selbst bestimmen können. Denn welches Angebot über welchen Vertriebsweg an welchem Ort und zu welcher Zeit gemacht werden kann, hängt von Kosten und Nachfrage ab – wie in jeder Industrie. Mehr als in jeder anderen Branche variieren diese Faktoren von Land zu Land jedoch erheblich. Sie sind kulturell bedingt. Territoriale Lizenzen tragen diesen kulturellen Unterschieden wirtschaftlich Rechnung, im Kino genauso wie im Video-on-Demand-Portal. Die territoriale Exklusivität muss für jedes Verwertungsrecht gleichermaßen und ohne Ausnahme gelten.
In Vorbereitung auf die Stakeholder Dialogues zu den geplanten Förderlinien und Projekten wie beispielsweise dem Data Space oder der Förderung von Virtual Reality hat die SPIO eine detaillierte Stellungnahme abgestimmt. Besonders wichtig ist es, dass jegliche Förderung möglichst bürokratiearm ausgestaltet wird, damit die mittelständisch geprägten Unternehmen der Filmwirtschaft partizipieren können.