Am 15. Dezember 2023 einigten sich Rat, Parlament und EU-Kommission über den Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (EMFA). Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bürger Zugang zu einer Vielzahl redaktionell unabhängiger Medieninhalte haben. Sie müssen die redaktionelle und funktionelle Unabhängigkeit der öffentlichen Medien sicherstellen. Behörden dürfen sich nicht in redaktionelle Entscheidungen einmischen. Journalisten und Redakteure dürfen nicht gezwungen werden, ihre Quellen preiszugeben.
Der EMFA verpflichtet die Medien, einschließlich Kleinstunternehmen, Informationen über ihre direkten und indirekten Eigentümer in einer nationalen Datenbank zu veröffentlichen.
Für unabhängige Medien und den Rundfunk soll sichergestellt werden, dass Entscheidungen über die Moderation von Inhalten durch sehr große Online-Plattformen die Medienfreiheit nicht beeinträchtigen. Die Medien werden benachrichtigt, wenn die Plattform beabsichtigt, ihre Inhalte zu löschen oder einzuschränken. Sie haben 24 Stunden Zeit, um darauf zu reagieren. Außerdem enthält der EMFA Regelungen zu politischer Werbung. Den Zugang zu Daten regelt der EMFA leider nicht.
Die Einigung muss vom Ausschuss für Kultur und Bildung voraussichtlich im Januar 2024 und vom gesamten Parlament sowie vom Rat formell genehmigt werden. Die Pressemitteilung der EU-Kommission ist hier, die des Rates hier, die des Parlaments hier, abrufbar.