Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum angekündigten Media Freedom Act durchgeführt, an der sich die SPIO beteiligt hat. Der Media Freedom Act soll den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien im EU-Binnenmarkt fördern.
Viele Fragen des Konsultationsdokuments zielen auf eine Kompetenzverschiebung für die Regulierung der Medienaufsicht und der Medienkonzentration auf die EU-Kommission ab. Für Kultur und Medien liegt die originäre Zuständigkeit jedoch bei den Mitgliedstaaten. In ihrer Stellungnahme betont die SPIO, dass EU-Recht hier subsidiär sein müsse und das bestehende hohe Schutzniveau in Deutschland nicht aufgrund von mangelhafter Rechtsdurchsetzung in einigen Mitgliedstaaten durch eine Harmonisierung auf EU-Ebene gefährdet werden dürfe.
Ähnlich äußert sich der Bundesrat in seinem Beschluss 52/22 vom 11. März 2022. Die Länder sprechen sich darin gegen horizontale Marktregeln aus, da sie nicht geeignet seien, um die Medienvielfalt zu sichern. Die Regulierung und Aufsicht über die Medien müsse den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. In Bezug auf mögliche europäische Transparenzvorschriften zu Eigentumsverhältnissen im Medienbereich warnen die Länder vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Eine Stärkung der Europäischen Regulierungsgruppe für audio-visuelle Medien (ERGA) durch ein eigenständiges Sekretariat befürwortet der Bundesrat.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Bericht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 15. März 2022. Darin appelliert die KEK an die Politik, das auf den Fernsehbereich fokussierte Medienkonzentrationsrecht zu reformieren.