Europa: Aufbauplan verabschiedet
Das wichtigste Instrument zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist der Aufbauplan „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. Euro. Das größte Ausgabeninstrument ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. Euro. Um aus der ARF Mittel zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten Pläne für umfangreiche Investitionen und Reformen vorlegen, die die wirtschaftliche Erholung befördern und die soziale Resilienz stärken. Die Mittel müssen zur grünen und digitalen Transformation beitragen sowie länderspezifische Empfehlungen des Europäischen Semesters der Jahre 2019 und 2020 adressieren.
Bundesregierung: Querschnittsprogramme und erfolgreicher Einsatz für flexibleren Beihilferahmen
Die Bundesregierung hat im Dezember 2020 einen ersten Entwurf für einen Aufbau- und Resilienzplan im Kabinett verabschiedet und an die Europäische Kommission übermittelt. Leider wurde die Kultur- und Kreativwirtschaft in einen zuvor avisierten Stakeholder-Prozess nicht einbezogen. Die Mittel werden insbesondere zur Refinanzierung der Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspaketes vom Juni 2020 eingesetzt.
Eine Maßnahme des Konjunkturprogramms, die bereits heute von Unternehmen der Filmwirtschaft nachgefragt wird, ist das 2020 gestarteten Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“. Dieses BMWi-Programm fördert branchenübergreifend die Investition in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung von Beschäftigten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen. Das Programm ist bereits jetzt überzeichnet, daher fordert die SPIO eine zügige Erhöhung der Mittel.
Die Dimension der Corona-Schäden machte auch eine Ausweitung der Beihilfegrenzen erforderlich. Mit der 5. Änderung des Temporary Framework vom 28. Januar 2021 hat die Europäische Kommission die Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar heraufgesetzt. Kleinbeihilfen sind jetzt bis 1,8 Millionen Euro und Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro möglich. Sie dürfen bis zum 31. Dezember 2021 gewährt werden. Das erhöht die beihilfenrechtliche Flexibilität für nationale Corona-Hilfen wie z. B. die Überbrückungshilfe III deutlich.
Neustart Kultur und Überbrückungshilfen
Neben dem Aufbau- und Resilienzplan hat die Bundesregierung weitere Unterstützung auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft beim Umgang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Für die Filmwirtschaft ist dabei das Programm NEUSTART KULTUR von zentraler Bedeutung. Es wurde ebenfalls im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaketes vom Sommer 2020 von der Bundesregierung auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Prof. Monika Grütters, aufgesetzt. Jetzt wurde das ursprünglich mit einer Milliarde Euro ausgestatte Programm verdoppelt. Rund 60 Teilprogramme werden mit der zweiten Kulturmilliarde fortgesetzt und erweitert. Fünfzehn Programme kommen neu hinzu. Der Schwerpunkt der Förderungen liegt auf Hilfen für Künstlerinnen und Künstler sowie Stipendienprogrammen.
Der Film- und Kinobereich wird mit erheblichen branchenspezifischen Hilfen aus NEUSTART KULTUR unterstützt. So fördern die Zukunftsprogramme Kino I und II auch im Jahr 2021 weiterhin Investitionen für pandemiebedingte Schutzmaßnahmen. Sie ermöglichen Modernisierungen, die zur Zukunftsfähigkeit der Kinos beitragen. Ein weiteres Zukunftsprogramm ist geplant, um die Kinos für die Zeit nach der aktuellen Schließungsphase bei der Wiederaufnahme des regelmäßigen Spielbetriebs zu unterstützen und damit auch Planungssicherheit für die Filmverleiher zu schaffen.
Weitere Maßnahmen dienen der Verstärkung von kultureller und wirtschaftlicher Produktions- und Verleihförderung zur Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebs und Verleihgeschäfts unter Pandemie-Bedingungen. So können Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktionen über den Ausfallfonds I das finanzielle Risiko pandemiebedingter Produktionsstörungen und daraus resultierender Schäden absichern. Sowohl die Deckungssumme als auch der abgedeckte Drehzeitraum des Ausfallfonds I wurden kürzlich erweitert. Darüber hinaus sind Mehrkosten, die in der Produktion etwa aufgrund der einzuhaltenden Hygienekonzepte entstehen, im Rahmen des Deutschen Filmförderungsfonds (DFFF) und des German Motion Picture Fund (GMPF) zuschussfähig.
In der ersten Förderrunde des auf digitale Vermittlung ausgerichtete Programm dive in wurden auch Filmbrancheninstitutionen gefördert. Details zur zweiten Förderrunde hat die Kulturstiftung des Bundes für Anfang Mai angekündigt.
Eine Übersicht zu den Förderprogrammen im Rahmen von NEUSTART KULTUR und weiteren Hilfen spezifisch für Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative finden Sie hier.
Mit den Überbrückungshilfen hilft die Bundesregierung Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Unternehmensverbünde, sofern in einem Monat ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen ist.
Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wurde jüngst auf bis zu 100 Prozent erhöht.
Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 erstattet. Für Soloselbständige, inklusive Personen in kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bis zu 14 Wochen) in den darstellenden Künsten, gibt es zur Deckung des Lebensunterhalts neben dem erweiterten Zugang zur Grundsicherung für das 1. Halbjahr 2021 die Möglichkeit, einen Vorschuss in Form einer Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro zu erhalten. Die Neustarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der Umsatz des Antragstellers um mehr als 60 Prozent unter dem Umsatz im ersten Halbjahr 2019 liegt.
Alle wesentlichen Informationen zu diesen und weiteren branchenübergreifenden Hilfen der Bundesregierung finden Sie unter www.bmwi.de oder unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.