30. November 2020
Die Europäische Kommission hat ihren Evaluierungsbericht zur Geoblocking-Verordnung veröffentlicht.
In einem gemeinsamen Statement bekräftigen über 50 europäische und deutsche Verbände die Notwendigkeit der exklusiven, territorialen Rechtelizenzierung für die audiovisuelle Kreativwirtschaft, die ein Geoblocking und damit eine Ausnahme von der Geoblocking-Verordnung rechtfertigt.
Die Geoblocking-Verordnung wurde im Frühjahr 2018 verabschiedet und findet seit Dezember 2018 Anwendung. Die Verordnung verbietet auf Basis des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung (Art. 20 Absatz 2 der Dienstleistungs-Richtlinie) die Verhinderung des Zugangs zu Webseiten und die Weiterleitung von einer länder-spezifischen Webseite auf eine andere Webseite. Audiovisuelle Dienste wie VoD-Dienste wurden von diesem Verbot ausgenommen. Diese Ausnahme steht permanent auf dem Prüfstand.
Dank koordinierter gemeinsamer Anstrengungen mit der europäischen Audiovisual Coalition, einem informellen Zusammenschluss von Verbänden und Unternehmen des audiovisuellen Sektors, lässt der Bericht zunächst ein Geoblocking in der Filmauswertung weiter zu.
Im Media Action Plan, der Anfang Dezember 2020 veröffentlicht werden soll, steht der Zugang der Verbraucher*innen zu Inhalten aus anderen Mitgliedstaaten bereits erneut auf der Agenda.