19. November 2020
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 S. 569) erlaubt es Verbänden in § 5, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ohne Anwesenheitspflicht am Versammlungsort, also digital durchzuführen. Dies gilt bis Ende 2021, ohne dass die jeweilige Satzung des Verbandes angepasst werden muss.
Das Gesetz ist hier abrufbar.