23. Oktober 2020
Am 20.Oktober 2020 hat das Europäische Parlament nicht rechtsverbindliche Entschließungen / Initiativberichte zur europäischen Plattformregulierung, dem geplanten Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Die Entschließung auf Basis des Rechtsausschusses beinhaltet für die Kreativ- und Werbewirtschaft besonders negative, teils realitätsferne Vorschläge wie ein Verbot von Uploadfiltern und erhebliche Rückschritte bei der Bekämpfung illegaler Inhalte. Die Resolution auf Basis des Binnenmarktauschusses ist in seinen Ansätzen besser und setzt sich für mehr Transparenz und Verantwortung der Plattformen ein.
Die Texte zeichnen ein Bild von den zu erwartenden roten Linien im Parlament und zeigen die Themen auf, die politisch wichtig und umstritten sind.
Die Kernpunkte des JURI-Berichts, der als Annex bereits einen Vorschlag für den Rechtsakt enthält, bedeuten eine erhebliche Verschlechterung bei der Rechtsdurchsetzung. Denn illegale Inhalte sollen solange online bleiben, bis rechtlich geklärt ist, ob der Inhalt illegal ist. Ausnahmen gelten nur für Terrorismus und Kinderpornographie (Art. 12). Die Pflicht, unverzüglich zu handeln, wird auf die Notifizierung gegenüber dem Uploader bezogen, statt wie bisher auf das Entfernen des Inhalts (Art. 6, Art. 8). Blocken und Löschen soll nur durch Personen, nicht durch technologische Tools zulässig sein. Die finale Entscheidung muss eine Behörde treffen, was praktisch eine Rechtsdurchsetzung verhindern wird. Es soll keine Stay-Down-Pflicht geben, denn das sei mit Upload-Filtern verbunden, die verboten sein sollen. Schlichtungsstellen sollen Streit schlichten.
Unter der Kategorie legale, aber schädliche Inhalte soll personalisierte Werbung stufenweise verboten werden, Kontext basierte Werbung soll zumindest erlaubt bleiben. Hier wird versucht, den Verhandlungsstillstand bei der sog. E-Privacy-Verordnung zu umgehen. Einziger Lichtblick ist die Forderung nach offenen Schnittstellen für Drittanbieter der Plattformen und die Verhinderung von Log-In-Effekten.
Entschließung – Rechtsausschuss
Der Bericht des Binnenmarktausschusses (IMCO) ist etwas positiver für die Kreativwirtschaft. Denn er fordert mehr Transparenz der Plattformen, den Zugang zur WHOIS-Datenbank und eine Verankerung des Prinzips des Know-your-business-costumer zur besseren Rechtsverfolgung und Durchsetzung. Der Ausschuss setzt sich für eine effektivere, sanktionierte Bekämpfung Piraterie ein, unterscheidet dabei zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftliche Plattformen. Hier ist unklar, welche Auswirkungen dies haben kann. Wie die SPIO appelliert der Verbraucherschutzausschuss für einen separaten Gesetzentwurf für einen besseren Wettbewerb, für ein New Competition Tool. Er ruft zu mehr Verantwortung bei Künstlicher Intelligenz auf und fordert die Nicht-Diskriminierung von Verbrauchern. Content-Moderation-Tools sieht diese Entschließung kritisch. Dies ist mit Blick auf die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen negativ, beim Thema Desinformation ggf. differenzierter zu sehen.
Entschließung – Binnenmarktausschuss
Next Steps: Vorschlag eines Digital Services Act durch die EU-Kommission Anfang Dezember 2020